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Ehrenordnung

Ehrenordnung

Richtlinien über Ehrungen des Sportvereins Fischbach e.V. für

die Abteilungen Freizeit, Fußball und Ski

  1. Allgemeine Grundsätze

Die in den nachfolgenden Richtlinien vorgesehenen Ehrungen sollen ein Zeichen äußerer Anerkennung und Auszeichnung seitens des Vorstandes des SV Fischbach e.V. für die Vereinsmitglieder sein. Geehrt werden kann:

  • Für langjährige Mitgliedschaft ( ab dem 16. Lebensjahr )
  • Für herausragende sportliche Leistungen
  • Für ehrenamtliche Tätigkeiten innerhalb des Vereins bzw. innerhalb der Abteilungen
  • Besondere Ehrung auf Vorschlag und Zustimmung des Vereinsrates

  1. Anträge zur Ehrung

  • durch den Vorstand
  • durch den Vereinsrat
  • durch Mitglieder, wobei der Antrag zu begründen und die Daten nachzuweisen sind

  1. Ehrungsstufen
  • Bronze
  • Silber
  • Gold
  • Ehrenmitglied

  1. Verleihung

  • Der Vereinsrat bestimmt in welcher Form und bei welcher Veranstaltung die Ehrung vorgenommen wird. Die Ehrung wird von einem Mitglied des Vorstandes vorgenommen.

  1. Voraussetzungen

  • Verleihung der Nadel in Bronze
  • Für 15 jährige Mitgliedschaft
  • Für gute und langjährige sportliche Leistungen
  • Für Verdienste bei 10 jähriger ehrenamtlicher Mitarbeit in maßgebender Funktion

  • Verleihung der Nadel in Silber
  • Für 25 jährige Mitgliedschaft
  • Für besondere und langjährige sportliche Leistungen
  • Für Verdienste bei 15 jähriger ehrenamtlicher Mitarbeit in maßgebender Funktion

  • Verleihung der Nadel in Gold
  • Für 40 jährige Mitgliedschaft
  • Für ganz hervorragende Leistungen
  • Für Verdienste bei 20 jähriger ehrenamtlicher Mitarbeit in maßgebender Funktion

  • Zum Ehrenmitglied ernannt werden kann, wer durch seine Mitarbeit im Verein wesentliche Dienste erworben hat und mindestens 15 Jahre dem Sportverein angehört. In besonderen Fällen können auch ohne die vorgenannten Voraussetzungen Ehrungen verliehen werden, wenn der Vereinsrat dem einstimmig zustimmt. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei, sowohl in den Abteilungen als auch im Gesamtverein.

  • Ehrungen werden ausschließlich vom Vorstand des SV Fischbach e.V. vorgenommen (nicht von den Abteilungen).

  1. Inkrafttreten:

Diese Ehrenordnung tritt durch den Mitgliederbeschluss am                               in Kraft.

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