skip to content

Satzung

 

Die Satzung der Abteilung Fußball


§ 1 Grundsätze

  1. Die Abteilungsordnung ergänzt die bestehende Satzung und Ordnung des SV Fischbach und regelt die abteilungsspezifischen Einzelheiten der rechtlich nicht selbständigen Abteilung.

  2. Die Abteilung Fußball führt und verwaltet sich selbst im Rahmen der Satzung und Ordnungen des Vereins.

  3. Die Abteilung ist über den Verein Mitglied des WLSB.

  4. Der Name der Abteilung ist immer in ausgeschriebener Form in Verbindung mit dem Vereinsnamen anzugeben.

§ 2 Mitgliedschaft

  1. Den Erwerb der Mitgliedschaft regelt § 3 der Vereinssatzung.

  2. Die Zugehörigkeit zur Abteilung Fußball setzt die Mitgliedschaft des SV Fischbach voraus.

  3. Beendigung der Mitgliedschaft
    Der Austritt aus der Abteilung ist schriftlich an den Vorstand über die Abteilungsleitung zum Ende des Kalenderjahres, unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zu melden. Das Mitglied hat dabei zu erklären, ob es weiterhin dem Verein angehören will.

§ 3 Beiträge

Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge wird durch die Abteilungsversammlung festgesetzt.

 

§ 4 Abteilungsorgane

Die Organe der Abteilung Fußball sind

  • die Abteilungsversammlung

  • der Abteilungsausschuss

  • der Abteilungsleiter

§ 5 Abteilungsversammlung

  1. Die Abteilungsversammlung ist oberstes Organ der Abteilung Fußball und ist zuständig für die
    a) Entgegennahme des Jahres- und des Kassenberichtes
    b) Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
    c) Entlastung des Abteilungsleiters und des Abteilungsausschusses
    d) Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
    e) Wahl und Amtsenthebung des Abteilungsleiters und Mitglieder des Abteilungsausschusses.
    f) Festsetzung der Abteilungsbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen und Dienstleistungen.
    g) Beschlussfassung über Änderung der Abteilungsordnung und Auflösung der Abteilung.
     

  2. Alljährlich muss eine ordentliche Abteilungsversammlung stattfinden, die nach Abschluss des vorhergehenden Geschäftsjahres, vor der Mitgliederversammlung des SV Fischbach, abgehalten werden soll.

  3. Eine außerordentliche Abteilungsversammlung muss einberufen werden, wenn es das Interesse der Abteilung erfordert oder die Einberufung von einem Viertel aller stimmberechtigten Abteilungsmitglieder verlangt wird.

§ 6 Abteilungsausschuss

  1. Der Abteilungsausschuss wird von der Abteilungsversammlung für 2 Jahre gewählt und besteht aus dem

    • Abteilungsleiter

    • stellvertretenden Abteilungsleiter

    • Kassierer

    • Schriftführer

    • Spielleiter Aktive

    • bis zu vier Beisitzern
       

    a) Der Abteilungsausschuss ist das leitende Organ für die inneren Angelegenheiten der Abteilung und hat folgende Aufgaben:

    • Erledigung der laufenden Abteilungsangelegenheiten

    • Aufnahme von Abteilungsmitgliedern

    • Vorbereitung der Abteilungsversammlung

    • Überwachung der Einhaltung der Abteilungsordnung und der Beschlüsse der Abteilungsversammlung.

    • Zuständigkeit für alle Aufgaben, die nicht durch die Abteilungsordnung oder -weisungen geregelt sind.
       

  1. Der Abteilungsausschuss wird vom Abteilungsleiter nach Bedarf einberufen oder wenn es mindestens 3 Ausschussmitglieder verlangen. Der Abteilungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

  2. Für im Laufe eines Geschäftsjahres ausscheidende Mitglieder des Abteilungsausschusses können von diesem bis zur nächsten Abteilungsversammlung Ersatzmitglieder zugewählt werden. Jedes Ausschussmitglied bleibt solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt oder berufen worden ist.

§ 7 Abteilungsleiter

  1. Der Abteilungsleiter und im Falle dessen Verhinderung der stellvertretende Abteilungsleiter vertreten die Abteilung nach außen, gegenüber dem SV Fischbach und den Fachverbänden. Er ist Mitglied im Vorstand des SV Fischbach.

  2. Der Abteilungsleiter führt die laufenden Geschäfte, soweit sie nicht einem anderen Ausschussmitglied obliegen. Er kann in besonders dringenden Angelegenheiten an Stelle des Abteilungsausschusses entscheiden, jedoch muß er in diesem Fall seine Entscheidung unverzüglich dem Abteilungsausschuss bekanntgeben.

  3. Der Abteilungsleiter beruft die Abteilungsversammlung und den Abteilungsausschuss ein und leitet sie.

Die Abteilungsordnung Fußball wurde beschlossen durch die Abteilungsversammlung am 15. Juni 2005.

88444 Ummendorf/Fischbach, ___________
 

Die Richtigkeit bestätigen:

 

 

__________________________________________

Dr. Raymund Aich (1. Vorsitzender SV Fischbach)

 

 

__________________________________________
Armin Hiller (Abteilungsleiter Fußball)

 

 

__________________________________________
Marion Schneider (Kassiererin)

 

 

__________________________________________
Andreas Seitz (Schriftführer)

 

 

__________________________________________
Frank Steib (Spielleiter)

 

 

__________________________________________
Hans Jäckle (Beisitzer)

 

 

__________________________________________
Michael Renner (Beisitzer)

 

 

__________________________________________
Tobias Geray (Beisitzer)

 

 

__________________________________________
Wolfgang Wäscher (Beisitzer)

 

Up